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KONTAKTE-KOHTAKTbI
Verein für Kontakte zu Ländern der ehemaligen Sowjetunion.
4.01.2002
Sehr geehrte Vertreter der deutschen Öffentlichkeit!
Keine einfachen mit dem in der BRD angenommenen Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ und der angefangenen Verwirklichung seiner wichtigsten Bestimmungen zusammenhängenden Umstände regen uns an, uns mit diesem Brief an Sie zu wenden.
Wir können nicht weiterhin schweigen. Die deutsche Öffentlichkeit muß die Wahrheit davon wissen, wie die Initiative der BRD zur finanziellen Unterstützung von Sklaven des braunen Reichs und Opfern anderen nationalsozialistischen Unrechts in die Wirklichkeit umgesetzt wird, insbesondere gegenüber Hunderttausenden von Sklaven aus der ehemaligen Sowjetunion – Bürgern der neuen unabhängigen Staaten. Dieses Wissen ist aus historischen und moralischen Gründen notwendig.
4,5 Millionen von sowjetischen zivilen Menschen einschließlich 700 000 Kinder waren in den Kriegsjahren einer zwangsweisen Verbringung aus der Heimat unterworfen und erlitten unter unmenschlichen Lebensbedingungen grausame Mißhandlung, quälten sich hinter dem Stacheldraht der nazistischen Lager, leisteten Zwangsarbeit unter deutscher Herrschaft. Jeder leerte den bitteren Kelch bis zur Neige.
In der Erklärung des Bundespräsidenten Johannes Rau anläßlich der Vereinbarung der Leistungshöhe für Zwangsarbeiter (am 17. Dezember 1999) wurde nicht zufällig hervorgehoben, dass das zugefügte menschliche Leid durch finanzielle Leistungen nicht wiedergutgemacht werden kann.
Wir glaubten, deutsche finanzielle Leistungen, die wir erwartetet und für die wir uns im Lauf vieler Jahre eingesetzt haben, werden auf Grundlage der Gerechtigkeit, Sachlichkeit und Durchsichtigkeit erfolgen. Ist es in der Tat so?
Wir empfinden heute eher Enttäuschung und Ärger als tiefe Genuugtung. Denn wir sehen in vielen Fällen Schlauheit statt Gerechtigkeit, ambivalente Standards statt Sachlichkeit, hinter den Kulissen vorgehende Schachzüge statt Durchsichtigkeit.
Beginnen wir mit Besonderheiten des Gesetzes.
Erklären Sie bitte: wie konnte man auf den Gedanken kommen, Sklaven- und Zwangsarbeiter aus Osteuropa, insbesondere aus der ehemaligen Sowjetunion, die für ihr Leid nichts oder höchstens lächerliche symbolische Summen erhalten haben, und diejenigen im Westen, die laut dem Gutachten des Anwaltsverbandes der BRD zum Entwurf des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (Januar 2000) über Jahrzehnte die ihnen bereitgestellten fünfstelligen Einmalleistungen nutzen können oder über Jahrzehnte monatlich 700 bis 1200 DM erhalten, einander gleichzustellen oder beiden Personenkreisen die gleichen Rechte einzuräumen.
Inzwischen ist dieser Gedanke entstanden und hat sich gefestigt. Ist es normal?
Oder noch eine Besonderheit. § 2 des Gesetzes legt fest, „Zweck der Stiftung ist es, über Partnerorganisationen Finanzmittel zur Gewährung von Leistungen an ehemalige Zwangsarbeiter und von anderem Unrecht aus der Zeit des Nationalsozialismus Betroffene bereitzustellen“. Es scheint ausreichend und klar zu sein.
Aber in der Liste der Leistungsberechtigten (§ 11) findet man kein Wort von Zwangsarbeitern in der Landwirschaft, von Kindern unter 12 Jahren, sowie von den am Zwangsarbeitsort der Eltern geborenen Kindern, als wären diese Opfer der nationalsozialistischen rechtswidrigen Unrechtsmaßnahmen nicht inhaftiert oder haftähnlichen Bedingungen nicht unterworfen sondern an einem Kurort gewesen.
Das heißt, dass am Ende vergessen wird, was am Anfang des Gesetzes verkündet wurde. Das eine wird gesagt, das andere gemacht. Wie soll man sich dazu verhalten? Wie soll man Inkonsequenz, Widersprüchlichkeit, „Selektivität“ des Gesetzes verstehen?
Wir denken an die Erklärungen der deutschen Seite darüber, dass echtes Einvernehmen und Aussöhnung nur durch die Wahrung von Interessen nicht nur einzelner, sondern aller Betroffenen zu erreichen sind. Ein wichtiger Grundsatz blieb auf dem Papier stehen.
Einzelne Paragraphen des Gesetzes enthalten komplementäre Bestimmungen. Sie verbessern die Lage jedoch nicht wesentlich. Es heißt z.B., die Partnerorganisationen dürfen Leistungen auch denen gewähren, die es auf der Liste der Leistungsberechtigten nicht gibt. Die Regelung ist gleichsam großzügig. Was bedeutet sie aber in Wirklichkeit?
Da die Regelung keine finanzielle Ausstattung erhalten hat, müssen die Mittel dazu aus dem jedem Land zugeteilten Gesamtbetrag bereitgestellt werden. Den Partnerorganisationen wird direkt gesagt: Wollen Sie diesen zahlen, dann zahlen Sie jenen weniger.
Die Unzulänglichkeit dieses beschämenden Vorschlages liegt auf der Hand. Die Opfer verschiedener Kategorien werden – mit oder ohne Absicht – miteinander zusammengestoßen. Es kommen Spannungen in Beziehungen, Beleidigung und Entfremdung auf.
Zwangsarbeiter in der Industrie, deren Interessen vor allem geschmälert werden, fragen: Auf welcher Rechtsgrundlage werden Leistungen für die Kinder erfolgen, wenn sie im Gesetz nicht einmal erwähnt sind? Und warum will man gerade auf unsere Kosten zahlen? Erklären Sie uns das Unverständigen!
In Verlegenheit sind auch ehemalige Kinder, die schutzloseste, empfindlichste und am meisten betroffene Gruppe der Opfer, deren tragisches Schicksal der Gesetzgeber den Prinzipien der Vierten Konvention über die Regeln der Landskriegsführung in Den Haag 1907 und den Bestimmungen der Genfer Deklaration der Kinderrechte 1923 zuwider völlig ignoriert.
Sie, ehemalige Kinder, sind sehr erstaunt: Wie kam es dazu, dass man uns, Opfer des Nationalsozialismus, in klägliche Bettler und Gnadenbrotempfänger, für die den Anderen Geld weggenommen wird, verwandelt hat?
Gesetzliche Unvollkommenheit brachte moralische Folgen mit sich. Von welcher moralischen Verantwortung kann hier die Rede sein?
Viele Fragen haben die Opfer, potentielle Leistungsberechtigte, an den deutschen Gesetzgeber und an die deutsche Stiftung. Wir können nicht umhin, einige dieser Frage hier zu stellen.
Dies sind:
Zu den Leistungsberechtigten des österreichischen Versöhnungsfonds gehören Zwangsarbeiter in der Landwirschaft, Kinder und Minderjährige, die zum Schwangerschaftsabbruch genötigten Zwangsarbeiterinnen. Auszahlungen werden als Einmalleistungen geleistet, was unter Berücksichtigung des Alters und des Gesundheitzustandes der meisten Opfer besonders lobenswert ist.
Hat sich etwa der blinde Zufall, der jemals über die Person und das Land ihrer Zwangsarbeit entschied, gegen Gerechtigkeit und Humanität durchgesetzt?
Heute ist beispielsweise nicht bekannt, welche Summen nicht nur Insassen der sog. „anderen Haftstätten“, sondern auch Betroffene solcher großen Vernichtungslager wie das berüchtigte „litauische Auschwitz" – Alitus, in dem über 90 000 Menschen, darunter 60 000 zivile Bürger, ums Leben gekommen sind. Genauso steht es mit Salaspils.
Und der Bürokratismus im Zusammenhang mit der Beseitigung der Widersprüche im Erbrecht. Aus welchem Grund stellt man die Auszahlung an die Verwandten und Angehörigen der verstorbenen Opfer zurück? Warum wird ihnen die Möglichkeit entzogen, Gräber der Opfer in Ordnung zu bringen und Grabmäler darüber aufzustellen. Welche Beweisgründe muß man dafür liefern, um Vernachlässigung des nationalen Erbrechts zu rechtfertigen?
Es erhebt sich die Frage: aus welchen Mitteln sollen diese Auszahlungen geleistet werden? Die Frage ist angebracht, weil die für diese Länder vorgesehenen Gesamtbeträge nicht vergrößert werden.
Wir möchten wissen, wo und unter welchen Bedingungen dieses Kapital angelegt ist, wie und für welche Zwecke Zinseinnahmen verwendet werden? Ist der Beitrag der deutschen Wirtschaft in Höhe von 5 Milliarden DM bereits eingegangen? Welche Vorkehrungen werden gegen Entwertung der Gelder getroffen? Sollte zu diesem Zweck nichts vorgenommen werden, erhalten die Opfer um 10 bis 12 Prozent weniger Geld als vereinbahrt ist.
Und zuletzt: wie wird weiterhin Durchsichtigkeit und Offenheit der Verwaltung von Stiftungsvermögen gesichert? Wie ist es beabsichtigt, Opfer umfassend darüber zu informieren? Ein Buch mit sieben Siegeln darf es hier nicht geben.
Sieht er etwa nichts Schändliches und Erniedrigendes an der von ihm auferlegten Voraussetzung für die Personen, für die er gleichsam sorgt. Was bedeutet dieser Verzicht auf alle Ansprüche einschließlich moralische? Können und dürfen wir Tod unserer Verwandten, Verbrennung unserer Heimstätten, Blutvergießen, Ausschreitungen und Verhöhnung vertierter Gewalttäter, massives Verschleppen und Versklavung vergessen?
Kein Wunder, dass einige der Opfer gegen Schande dieser Voraussetzung protestieren und somit auf Leistung verzichten, obwohl sie Geld dringend brauchen.
Möchte die Bundesstiftung unsere Meinung zu einzelnen Aspekten der Auszahlung nicht wissen? Warum hat der Gesetzgeber, während er Vertreter einzelner internationaler Organisationen (die von Sinti und Roma, Juden) in das Kuratorium eingeschlossen hat, „vergessen“, Vertreter anderer internationaler Organisationen in das genannte Organ einzugliedern, vor allem Vertreter der größten davon, die eine Million Leistungsberechtigte aus den Mitteln der deutschen Stiftung aus den GUS- und baltischen Staaten umfaßt.
Ist diese „Vergeßlichkeit“ zulässig? Beleidigt das nicht Vergangenheit und Gegenwart der Opfer aus der ehemaligen UdSSR, ist es nicht eine Form der Diskrimination unserer gesellschaftlichen Organisationen, deren Leiter an allen 12 Runden der Verhandlungen mit ihren Reden beteiligt waren, sich mit ihren Schreiben auch bezüglich auf die Zusammensetzung des Kuratoriums an Vorsitzende der Sitzung Herrn O. Lambsdorff (BRD) und Herrn S. Eizenstat (USA) gewandt?
Warum, warum… Unsere Worte blieben in der Luft schweben. Man dürfte sie als reine Rhetorik empfunden haben.
Der Gesetzgeber entzog sich offenbar auch von der Behandlung der genannten Probleme.
In der Antwort der Vorsitzenden des Bundestagsausschusses für innere Angelegenheiten, der Abgeordneten vom Kreis Pforzheim, Frau Ute Fogg, an die wir uns noch während der Behandlung des Gesetzentwurfes gawandt haben, wird bemerkt, dass geäußerte Wünsche nicht immer umgesetzt werden konnten.
Ist aber wenigstens etwas aus dem Ausgesprochenen umgesetzt worden? Die Antwort datiert vom 4. August 2000.
Die deutsche Stiftung übt ihre Tätigkeit völlig geschlossen für Hunderttausende von Opfern aus den GUS-Staaten und baltischen Staaten aus. In jedem Fall sind unsere Fragen noch nicht gelöst. Die Funktionäre der Stiftung sind von den Verfolgtenverbänden isoliert und allem Anschein nach nicht im Begriff, mit diesen Kontakt aufzunehmen und einen fruchtbaren Dialog anzuknüpfen.
Den Arbeitsstil der „großen“ Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ ahmt der „kleine“ Fonds „Erinnerung und Zukunft“ nach, der gemäß § 2 (2) Stiftungsgesetz dazu gebildet wird, um „Projekte zu fördern, die der Völkerverständigung, den Interessen von Überlebenden des nationalsozialistischen Regimes… dienen“.
Die gleiche Entfremdung, die gleiche Unlust, mit Opfern aus osteuropäischen Ländern Kontakt aufzunehmen. Wir haben bei uns niemand gesehen oder gehört. Der Fonds „Erinnerung und Zukunft“ ist für uns eine Art terra incognita. Von welcher Völkerverständigung und Förderung der Projekte von Opfern kann hier bei diesem Sachverhalt im Ernst die Rede sein?
Sehr geehrte Vertreter der deutschen Öffentlichkeit!
Wir möchten diesen Brief folgenderweise abschließen.
Wir schätzen sehr hoch deutsche Leistungsinitiative, nehmen ein gutes Zeichen der deutschen Seite zur Versöhnung, sehen ganz deutlich die Bemühungen der Deutschen, die Erinnerung an das begangene Unrecht des Nationalsozialismus für kommende Generationen wach zu halten.
Daneben müssen wir über die Ambivalenz unserer Gefühle und Schmälerung der Interessen von Opfern aus Osteuropa, über unrichtige, erniedrigende, „halblegale“ Lage der ganzen Gruppen potentieller Empfänger von finanzieller Entschädigung, über die Diskrimination unserer Verbände und den Bürokratismus bei der Lösung akuter Fragen, über kränkende Verschiedenheit von Wort und Tat, von hohem, edlem Zweck der Stiftung und Mitteln seiner Erfüllung sprechen.
Damit sich deutsche Leistungsintiative den Opfern von der besten Seite her zeigt und zum größten Ergebnis in der Sache der Herstellung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Völkern führt, muß man unserer Überzeugung nach:
Wir erhoffen Ihre Verständigung und Unterstützung.
Im Namen des Internationalen Verbandes ehemaliger minderjähriger Häftlinge des Faschismus und der zehn ihm angehörigen nationalen Opferorganisationen (die 90 Prozent Opfer nationalsozialistischen Unrechts aller Altersschichten – Bürger der GUS- und baltischen Staaten – umfassen):
Machutow N.A. – Vorsitzender des Internationalen Verbandes ehemaliger minderjähriger Häftlinge des Faschismus (IVEMH), korrespondierendes Mitglied der Russischen Akademie der Wissenschaften (Moskau);
Litwinow W.W. – Vorsitzender der internationalen Bewegung ehemaliger minderjähriger Häftlinge des Faschismus (Kiew);
Doroshinski N.N. – Vorsitzender des Russischen Verbandes von Häftlingen (Moskau);
Demidow M.D. – Vorsitzender des Ukrainischen Verbandes von Häftlingen – Opfer des Nationalsozialismus (Kiew);
Lytsch N.A. – Präsident der Belarussischen Assoziation der Häftlinge (Minsk);
Tschelpan W.A. – Vorsitzeder des Moldauischen Verbandes der Häftlinge (Kischinjow);
Denysjuk W.M. – Vorsitzender des Verbandes der Häftlinge von Kasachstan (Almaty);
Moldowanow N.T. – Vorsitzender des Usbekischen Verbandes der Häftlinge (Taschkent);
Geigorjan S.S. – Vorsitzender der Armenischen Vereinigung der Häftlinge (Jerewan);
Iljachina E.M. – Vorsitzende der Lettischen Gemeinschaft der Häftlinge (Riga);
Witaite A.J. – Vorsitzender des Litauischen Verbandes der Häftlinge (Vilnius);
Nikitina J.I. – Vorsitzende des Estnischen Verbandes der Häftlinge (Tallinn).
Der offene Brief wird gemäß dem Beschluß der erweiterten Plenarsitzung des Zentralrates des Internationalen Verbandes ehemaliger minderjährger Häftlinge des Faschismus, die in Minsk stattfand, geschrieben.
Wir stimmen dem offenen Brief zu:
Katschanowski W.A. – Vorsitzender der Ukrainischen Organisation der Kämpfer des antifaschistischen Widerstandes
Kogan I.I. – Vorsitzender der ukrainischen Organisation von Juden – ehemaliger KZ- und Ghettohäftlinge
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