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KONTAKTE-KOHTAKTbI

Verein für Kontakte zu Ländern der ehemaligen Sowjetunion.

Man erniedrigt uns weiter!.

Offener Brief ukrainischer NS-Opfer-Verbände an den Vorstandsvorsitzenden der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“.

29. April 2002.

Sehr geehrter Herr …

Wir haben Ihren Brief vom 4. März 2002 erhalten. Wir danken ganz herzlich für Ihre Bemühungen, den Leitern der Organisationen der NS-Opfer, der Bürger der baltischen und GUS-Staaten, Vorgaben des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ zu erläutern.

Obwohl es in dem Brief an die deutsche Öffentlichkeit nicht um entstandenes Unverständnis des Inhalts des vom Bundestag angenommenen rechtlichen Dokuments, sondern um etwas ganz Anderes geht, sind die Ausführungen in Ihrer Antwort beachtenswert.

Wir möchten sie benutzen, um noch einmal auf das Verhältnis des Internationalen Verbandes ehemaliger minderjähriger Häftlinge des Faschismus (IVEMHF), des Vertreters der Interessen von Millionen der NS-Opfer aller Altersgruppen, zu der gegenwärtig auf dem postsowjetischen Gebiet durchführenden humanitären Aktion einzugehen.

In dem offenen Brief „Erniedrigen Sie uns nicht mit Ihren Leistungen!“ (vom 3. Januar 2002), der an die deutsche Öffentlichkeit adressiert war, riefen wir gar nicht zur Revision der internationalen Vereinbarungen auf, die wir zu achten gewöhnt sind.

Wir sahen und sehen das Stiftungsgesetz nicht als ein umfassendes Entschädigungsgesetz an, das die ganze Menge von anstehenden Problemen der Entschädigung lösen kann, weil wir seinen lokal zielgerichteten Charakter sehen.

Wir erhoben und erheben keine Vorwürfe gegen irgend jemanden, weil eine solche Art Kommunikation uns fremd ist. Darüber hinaus ist sie nicht konstruktiv.

Es wurde Anderes hervorgehoben. Damit sich deutsche Auszahlungsinitiative von der besten Seite zeigt und das größte Ergebnis in Sache der Herstellung recht freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Völkern bringt, mußte und muß man nach der Ansicht des IVEMHF

Die im Antwortschreiben zugrunde liegende These, dass die Leiter der Opferverbände den Inhalt des Stiftungsgesetzes einfach nicht verstanden (nicht verstehen konnten?) und überhaupt nicht realistisch denken, ließ eine Reihe von Behauptungen entstehen, die, milde gesagt, umstritten und mitunter erstaunlich sind. Im Einzelnen sind das Behauptungen davon, dass

Mit diesen und anderen ähnlichen Behauptungen, die die Antwort enthält, einverstanden zu sein, heißt mit „Auswahlpraxis“, Widersprüchlichkeit, Unvollkommenheit des Stiftungsgesetzes sowie mit seiner Umsetzung einverstanden zu sein, die einer ernsten Aufarbeitung bedarf, zumindest was die Zusammenarbeit mit den Opfern aus Osteuropa betrifft. Wir können es selbstverständlich nicht tun.

In der Antwort, die wir erhalten haben, wird bemerkt, dass die Bundesstiftung sich zu den für die Opfer aus Osteuropa erwünschten Änderungen des „Auszahlungsgesetzes“ nicht äußern will. Die Erklärung scheint vorsichtig diplomatisch zu sein. Alles von den Opfernverbänden Vorgeschlagene und Begründete trotzdem zurückgewiesen, äußert sich der Leiter der Bundesstiftung ohne Umschweife.

Das Wesen der Sache läuft auf das Folgende hinaus. Im „Auszahlungsgesetz“ ist alles in Ordnung, alles an Ort und Stelle, und deshalb muß es unverändert bleiben, also in bisheriger Form. So ist sie, – mit Verlaub zu sagen – diplomatische Vorsicht.

Die Frage aber sieht so aus: entweder wir nehmen das Stiftungsgesetz mit zahlreichen unausgesprochenen und verschwiegenen Tatbeständen, die das Gedenken an das Leid von Tausenden Opfer beleidigen, die Spannungen, mitunter auch Befremdung in das Verhältnis zwischen verschiedenen Kategorien von Empfängern deutscher finanzieller Hilfe bringen, entweder wir nehmen Anwendungspraxis dieses Gesetzes als absolut human und zivilisiert, oder wir erheben unsere Proteststimme gegen Ungerechtigkeit, Diskrimination, Anwendung doppelter Standards, Vernachlässigung der Normen der Menschlichkeit und Moral.

Es gibt nichts Anderes. Unsere Wahl ist dadurch bestimmt, dass die Opfer aus den GUS- und baltischen Ländern den ihnen aufgebundenen Sachverhalt nicht hinnehmen können.

Was die Lösung solcher komplizierter und akuter Fragen wie Leistungen für Zwangsarbeiter aus den Lagern im besetzten Gebiet der UdSSR, gerechte Verteilung unter interessierten Seiten (zugunsten der Opfer) millionenfacher Zinseinnahmen zum Zweck der Korrektur der Plafonds, möglichsbaldige Regelung des Falls Sonderrechtsnachfolger betrifft, trägt nicht immer überzeugendes, aber immer bequemes (es gibt ein Schuldner) Umadressieren der vorhandenen Ansprüche an die Partnerorganisationen, schlecht verhüllte Unlust, an die Tätigkeit des Kuratoriums einen Vertreter unseres internationalen Verbandes heranzuziehen und anderes, nicht zum Erfolg der Sache bei. Weil die entstandenen Schwierigkeiten nicht ignoriert, sondern neue Wege zu deren Bewältigung gesucht werden müssen, was wir seitens der Bundesstiftung nicht sehen.

Die Leute, die nicht in diesem Bereich tätig sind, werfen den Opferverbänden vor, dass sie zu spät mit einer Kritik an dem Gesetz und der Stiftung anfangen. Man hätte früher eingreifen müssen, um die Gerechtigkeit seiner Sache zu beweisen.

Was nützt das alles jetzt? Heute ist die Chance verloren. Aber der Trick besteht eben darin, dass die in dem offenen Brief und in unseren anderen Dokumenten aufgeworfenen Fragen von Vertretern der Opferverbände im Laufe der gesamten zwölf Verhandlungsrunden angesprochen wurden. Sie wurden aktiv und ausdrücklich angesprochen.

Diese Fragen wurden sowohl in Reden, als auch in Briefen, Erklärungen und Aufrufen, die an den deutschen und amerikanischen Vorsitzenden der Verhandlungen, den Bundeskanzler, den Präsidenten des Deutschen Bundestags, den Vorsitzenden des Innenausschusses des Bundestags gerichtet wurden (wir beziehen uns wenigtens auf folgende Briefe Nr. 196 vom 07.07.1999, Nr. 274 vom 22.11.1999, Nr. 349 vom 12.12.1999, Nr. 136 vom 15.02.2000, Nr. 212 vom. 11.04.2000, Nr. 461 vom 27.06.2000).

Auf historische Erkenntnisse verweisend und entsprechende Daten und Tatsachen anführend, bestanden wir auf der Gewährung vollwertiger Beträge an die Opfer, der Erfassung aller Kategorien der Betroffenen einschließlich landwirtschaftlicher Zwangsarbeiter sowie Zwangsarbeiter aus den Lagern auf dem besetzten Gebiet der UdSSR und der verbrachten Kinder unter 12 Jahren, der maximalen Vereinfachung verschidener technischer Verfahren, der strickten Einhaltung moralischer Prinzipien der Aktion.

Man hörte uns an, aber wir blieben ungehört. Genauer gesagt – man wollte uns nicht hören, indem man die meisten Vorschläge der Osteuropäer ablehnte. Man deutete uns ausdrücklich an, dass wir am Verhandlungstisch weder erwünscht noch weniger vollwertige Tielnehmer sind.

Als die Osteuropäer während der 10. Runde der „Auszahlungsverhandlungen“ in Washington (6. bis 8.03.2000) den ihrer Ansicht nach akzebtablesten Vorschlag über eine Zahlung „für Arbeit“ vorschlugen, wurde ihnen eigentlich die Tür gewiesen, indem man (deutlich entgegen ausgewälter diplomatischer Etikette) erklärte, dass „nötige Entscheidungen“ ohne sie getroffen werden können.

So stand es real bei den Verhandlungen mit dem Schutz der Interessen von Opfern. Alle unsere Vorschläge wurden entweder von Anfang an abgewiesen oder bürokratisiert.

Antwort auf den offenen Brief, in der eine einzige Frage keinen Widerhall, kein Verständnis und keine Unterstützung bei der Bundesstiftung fand, erinnerte an die nicht längst vergangenen Verhandlungen, an denen sich die Vertreter der Opferverbände beteiligten.

Man könnte fragen: warum lassen wir die Vergangenheit lebendig werden, wenn man in die Zukunft blicken muß? Wir geben die Antwort. Um nicht nur die Tendenz langjährigen ungerechten Verhaltens gegenüber den Opfern in Osteuropa in erster Linie vor deutscher Öffentlichkeit aufzudecken, sondern um weiter – falls der Wunsch aufkommt, diese Tendenz zu brechen (dies könnten die Gesetzgeber der BRD sowie selbstverständlich die Funktionäre der Bundesstiftung wünschen) – ihnen sozusagen den Anlaß dazu zu geben. Es gibt hier viel Arbeit, auch mit Beseitigung der gemachten Fehler und Lücken.

Bei den Verhandlungen insbesondere beim Treffen in Florenz kürzten deutsche Experten mit Professor Lutz Nithammer an der Spitze nur in der Ukraine die Anzahl von Leistungsberechtigten um so gut wie 200 000 Personen. Es wurde erklärt: man darf nicht denen zahlen, die in den sogenannten örtlichen Lagern waren und zur Zwangsarbeit eingesetzt wurden. Dementsprechend wurde die Finanzierung gekürzt.

Heute hören wir das Andere. Man kann denjenigen, die in den örtlichen Lagern waren und zur Arbeit gezwungen wurden, zahlen. Aber auf wessen Kosten? Wo sind die Mittel? Oder man muß die ohnehin mäßigen, für die Opfer der Kategorie B bestimmten Summen weiter kürzen? Aber die Lücke wie diese der Ukraine gegenüber ist nicht die einzige. Wie kann man – es fragt sich – den Partnerorganisationen vorwerfen, dass sie bei den Verhandlungen keine annähernd verlässliche Zahl der Leistungsberechtigten angeben konnten?

Heute fühlen wir eher Enttäuschung und Verdruß als tiefe Befriedigung. Denn wir sehen in einer Reihe von Fällen statt Gerechtigkeit Hinterlist, anstatt Objektivität – doppelte Standards, anstatt Durchsichtigkeit – Manöver hinter den Kulissen.

Das Treffen der Leiter der Opferverbände aus den GUS- und baltischen Staaten in der Bundesstiftung am 1. Februar 2002 (es dauerte ein paar Stunden) gab noch einmal eine Gelegenheit, Meinungen über die für uns wichtigen Fragen auszutauschen. Viele davon sind im offenen Brief dargelegt.

Es kam leider nicht zu einem konstruktiven Dialog, der bestimmte Aussichten auf einen Ausgang aus dieser schwierigen Situation bemerkbar machte (Ausgang – wir wiederholen uns hier – durch Änderungen und Ergänzungen des Stiftungsgesetzes und Vervollkommnung des Arbeitsstils der Bundesstiftung). Dies bestätigte auch die Antwort aus Berlin. Sie betrübte uns sehr.

Was ein kurzes Wiedersehen mit den Vertretern der deutschen Opferverbände betrifft, das an den Rand des Tages verschoben wurde und das im halbleeren Saal stattfand, bei Abwesenheit der Presse, konnten wir im Lauf der uns zugeteilten 20 Minuten nicht viel sagen. Übrigens haben wir das Wichtigste hervorgehoben. Die Leistungen dürfen nicht stichweise gewährt werden. Die Leistungen dürfen nicht mit dem Dunst der juristischen Tricks verschiedener Art wie Öffnungsklausel verhüllt werden. Die Leistungen dürfen nicht erniedrigend für die Opfer sein. Deshalb sehen wir die Fälle freiwilliger Absage der alten, bedürftiger Menschen von deutschem Geld als Protest gegen alles an, womit sich weder unsere Erinnerung an Vergangenheit noch unser Gewissen und Ehrgefühl abfinden kann.

In dem europäischen und amerikanischen Lesern bekannten Buch von Professor T.Kutschinski „Recht auf Entschädigung für Zwangsarbeiter im Dritten Reich“ wird bemerkt, dass die Schuld für nicht ausgezahlte Löhne 180,5 Milliarden DM beträgt. Wir betonen: nur für die Löhne. Das heißt ohne Entschädigung für Gewalt, Gesundheits- und Lebenschäden.

Welche Achtung und Anerkennung müßte man osteuropäischen Opfern entgegenbringen, die für tatsächlich geringe Leistungssumme einverstanden sind, den Punkt in dem alten Streit zu setzen! Und was sehen wir in Wirklichkeit? Kleinliches, beschämendes und unwürdiges Feilschen.

Sehr geehrte Herr …

Hunderte Bürger der BRD, die ihre Unterschriften unter der Erklärung der gesamtdeutschen Vereinigung „Opfer zu Wort kommen lassen“ und des Bundesverbandes Information und Beratung für NS-Verfolgte, der Erklärung für die Unterstützung von Sklaven des Dritten Reiches, Leistungsempfänger der Bundesstiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ setzten, über das Wesen der rechtsfähigen Bundesinstitution überlegend, fragen sich mit Bitternis:

Solche Fragen stellen sich auch die Opfer. Sie suchen peinlich nach der Antwort darauf. Sie suchen, finden jedoch vorläufig nicht. Das Andere ist hingegen klar. Von den Antworten, die wir früh oder spät finden, wird die Einschätzung der deutschen „Auszahlungsinitiative“ abhängen. Einschätzung der Millionen von Opfern aus den Staaten der GUS und Baltikums.

Wir unterstützen in vollem Maße den Inhalt des offenen Briefes „Erniedrigen Sie uns nicht mit Ihren Leistungen!“

Mit freundlichen Grüssen und Hoffnung auf konkrete Schritte entgegen den eine praktikable Lösung des Problems Erwartenden Autoren des offenen Briefes, gerichtet vom Internationalen Verband ehemaliger minderjähriger Häftlinge des Faschismus und den zehn in ihm vereinten nationalen Organisationen der Opfer (vereinen 90 Prozent der Leidtragenden der Hitlersklaverei aller Altersgruppen – Bürger der GUS- und baltischen Staaten).

Dieses Antwortschreiben wird gemäß dem Beschluß der Beratung des Aktivs des InternationalenVerbandes ehemaliger minderjährger Häftlinge des Faschismus, die am 9. April in Moskau stattfand, gerichtet.

Katschanowski W.A. – Vorsitzender der Ukrainischen Organisation der Kämpfer des antifaschistischen Widerstandes

Kogan I.I. – Vorsitzender der ukrainischen Organisation von Juden – ehemaliger KZ- und Ghettohäftlinge

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