Direkt zum Navigationsmenü.
KONTAKTE-KOHTAKTbI
Verein für Kontakte zu Ländern der ehemaligen Sowjetunion.
Am Mittwoch, 18. Juni 2003, 10 Uhr, wird das Oberverwaltungsgericht Berlin über die Klage ehemaliger sowjetischer Kriegsgefangener verhandeln, nachdem eine vorangegangene Klage von dem Landesverwaltungsgericht abgewiesen worden war und die Kläger Widerspruch angemeldet hatten.
Bisher hatte die deutsche Justiz die Auffassung der Bundesregierung geteilt, es handele sich hier nicht um durch das NS-Regime begangenes Unrecht, sondern um „normales Kriegsrecht“, demzufolge Kriegsgefangene auch zur Zwangsarbeit gebracht werden durften. Daher stünden ihnen im Gegensatz zu zivilen Zwangsarbeitern keine Leistungen seitens der Bundesregierung und der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ zu.
Es ist jedoch leicht nachweisbar, dass die Deutsche Wehrmacht und die Naziregierung die sowjetischen Kriegsgefangenen gegen alle Bestimmungen der Genfer Konvention nach dem Vorsatz einer „Vernichtung durch Arbeit“ misshandelten. Die Kriegsgefangenenlager für Angehörige der Roten Armee waren faktisch den Konzentrationslagern gleichgestellt, teilweise waren die Lebensbedingungen für diese Gefangenen wesentlich schlechter als in einem KZ.
Wenn ein deutsches Gericht nach Kenntnisnahme der historischen Fakten die ehemaligen sowjetischen kriegsgefangenen trotzdem nicht als NS-Opfer respektiert, so handelt es sich unserer Meinung nach um ein politisches Urteil, das den Zeiten des Kalten Krieges hinterher hinkt.
KONTAKTE-KOHTAKTbl e.V. fordert Gerechtigkeit und wird dies mit einer Aktion vor dem Gerichtsgebäude, Kirchstr. 7, Berlin-Moabit, am Verhandlungstag ab 9.30 Uhr zum Ausdruck bringen.
![]()
Zurück zum Seitenanfang.