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KONTAKTE-KOHTAKTbI

Verein für Kontakte zu Ländern der ehemaligen Sowjetunion.

Auch die Zwangsarbeit sowjetischer Kriegsgefangener war Unrecht.

Protestaktion von KONTAKTE-KOHTAKTbI vor dem Oberverwaltungsgericht
Foto: Lothar Eberhardt

Mitglieder von KONTAKTE-KOHTAKTbI e.V. forderten am 18. Juni 2003 mit einer Protestaktion vor dem Berliner Oberverwaltungsgericht, der Klage von zwei ehemaligen sowjetischer Kriegsgefangenen gegen die Bundesrepublik Deutschland stattzugeben und ihnen Entschädigungsansprüche für das erlittene Unrecht zuzuerkennen.

Nach dem Berliner Verwaltungsgericht entschied jedoch auch das Oberverwaltungsgericht gegen die beiden ehemaligen Kriegsgefangenen. Da der Gesetzgeber ehemalige Kriegsgefangene ausdrücklich aus dem Kreis der Anspruchsberechtigten ausgenommen habe, sei „auch in Respekt vor dem Schicksal der Antragsteller“ rechtlich keine andere Entscheidung möglich gewesen, heißt es in der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin im Wortlaut.

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