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KONTAKTE-KOHTAKTbI
Verein für Kontakte zu Ländern der ehemaligen Sowjetunion.
Von Eberhard Radczuweit [1].
Einige Vorbemerkungen zu meinem Thema: Es fehlen soziologische Untersuchungen darüber, welche Auswirkungen die Zuwendungen der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ auf die Dorfgemeinschaften im Osten haben, die damals unter dem deutschen Besatzungsregime litten.
Dort ist es wie überall, Landflucht hat die Alten zurück gelassen mit ihren Erinnerungen an gute und schlechte Zeiten. Nachbarschaftliche Hilfe im Geiste der russischen „Obschina“ mag die soziale Not lindern.
Nun gibt es in tausenden russischen, ukrainischen, belorussischen Dorfgemeinschaften welche, die nach den Kategorien A, B und C aus Deutschland begünstigt wurden.
Wenn wir die Glücklichen fragen, hören wir natürlich nur Worte des Danks.
Fragt man, ob sich etwas in den nachbarschaftlichen Beziehungen seither änderte, wird einem unter vorgehaltener Hand der Neid unter Nachbarn genannt. Segen des Geldes, Fluch des Geldes.
Es soll damit keineswegs kritisiert werden, materielle Zuwendungen geleistet zu haben. Die Arbeit der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“, soweit sie nicht vom Gesetzgeber beschränkt wurde, bewerte ich grundsätzlich positiv. In den Empfängerländern werden ihre Leistungen als Geste der Anerkennung von Unrecht bewertet.
Wenn die Großmutter nun dem Enkel die Ausbildung, einen Studienplatz bezahlen kann, und das geschah wohl zigtausenfach, so ist schwer zu sagen, wer glücklicher ist, die Oma oder der Enkel. Ein warmer Ofen in der winterlichen Kate, wir kennen die Dankbarkeit jener, die sich das Heizmaterial leisten konnten, auch wenn sie nach der Öffnungsklausel nur das Wenigste vom großen Geld abbekamen.
Aber die Belastung nachbarschaftlicher Beziehungen dort, wo in der allgemeinen Not alter Menschen eine Minderheit besondere Leistungen bezieht, zumal aus Deutschland, bleibt ein Problem.
Ein weiteres Problem ist das Rechtsempfinden.
Die Festlegung der Kategorien, nach denen Leistungen in unterschiedlicher Höhe gegeben wurden, ist logisch begründet nach der Schwere des erlittenen Unrechts. Nur entzieht sich Leid jedweder Kategorie. Es wird immer individuell empfunden.
Viele der Leistungsempfänger empfinden demnach die ihnen zugeteilte Kategorie als ungerecht.. Das ist zu beklagen, aber bei der großen Zahl der NS-Geschädigten, denen die Zuwendung galt, kann es wohl nur ein Schema geben, musste eine Konstruktion ersonnen werden, die wenigstens annähernd den Empfängern gerecht wird.
Allen war von vornherein klar, dass das „Zeichen von historischer und moralischer Verantwortung“, nach der das Stiftungsgesetz zur „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ formuliert wurde, abhängig war von der geringen Geldsumme, die insgesamt zur Verfügung stand.
Weit über hunderttausend dislozierte Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, denen auch die Öffnungsklausel nicht helfen konnte, wissen teilweise vielleicht um die beschränkten Mittel, die zur Verfügung standen.
Zum Rechtsempfinden: Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts in Berlin, der vor zwei Jahren die Klage eines die Interessen ehemaliger sowjetischer Kriegsgefangener vertretenden Rechtsanwalts abwies, sprach vom Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit.

Ein ehemaliger armenischer Kriegsgefangener
Fotos: Eberhard Radczuweit.
Ein Präsident des Oberverwaltungsgerichts sah also einen Widerspruch zwischen Recht und Gerechtigkeit.
Der Paragraph lautet schlicht: „Kriegsgefangenschaft begründet keinen Leistungsanspruch“ – Paragraph 11, Absatz 3 des Stiftungsgesetzes, vom Bundestag verabschiedet. Ein Gesetz, das sowjetische Kriegsgefangene, deren Schicksal die Vernichtung durch Arbeit war, den westalliierten Kriegsgefangenen gleichstellt, die nach der Genfer Konvention und der Haager Landkriegsordnung behandelt wurden. Letztere traf auch auf sowjetische Kriegsgefangene zu.
Der Paragraph 11 ist in höchstem Maße ungerecht.
Der Anwalt ehemaliger Kriegsgefangener schrieb mehreren Hundert Mandanten in Armenien, die auf den Spruch des Oberverwaltungsgerichts warteten, das traurige Ergebnis. KONTAKTE-KOHTAKTbI gab einen Begleitbrief dazu, in dem wir unsere Empörung über den Richterspruch, unseren Respekt und Anerkennung gegenüber den ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen zum Ausdruck brachten.
Die Briefe landeten in einem Land, wo Dörfer abends im Dunkeln lagen, weil keine Stromrechnungen bezahlt werden konnten, wo arbeitslose Söhne und Enkel von 15 oder 20 Euro Monatsrenten der Väter und Großväter mit leben.
Es war ein einziger Schrei, der aus allen Antwortbriefen klang. Neben der verständlichen Bitte um eine finanzielle Zuwendung stand die Fassungslosigkeit in den Zeilen darüber, dass die Nichtanerkennung als Verfolgter und gequälter Mensch unter dem deutschen Joch nun durch eine deutsche Regierung beschlossen war.
Einige dieser Briefe haben wir Bundestagsabgeordneten zur Kenntnis gegeben.
Herrn Guren Markosian, der kurz danach starb, hatten wir um einen Offenen Brief an den Bundestag gebeten. Den eindringlichen Appell dieses ehemaligen Kriegsgefangenen und Zwangsarbeiters hatten wir nebst 400 gesammelten Unterschriften dem im Kanzleramt für „Entschädigungsfragen“ zuständigen Regierungsdirektor gegeben.
Es half kein Hinweise auf das Sonderschicksal dieser NS-Geschädigten, von denen etliche die Zwangsarbeit in sibirischen Wäldern und Bergwerken fortsetzen mussten.
Erst kürzlich wies das Bundesfinanzministerium wegen der angespannten Haushaltslage und – natürlich – mit Verweis auf besagtes Gesetz, unseren Antrag auf Unterstützung ab.
So haben wir das Bürger-Engagement für NS-Opfer in Nachfolgestaaten der Sowjetunion, die von der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ nicht begünstigt werden können, ins Leben gerufen.
Bis heute übermittelten wir über 2000 ehemaligen Kriegsgefangenen in Armenien, Ukraine, Belarus und Russland jeweils 300 Euro, nach Notlage auch mehr.

Ein ehemaliger armenischer Kriegsgefangener.
Wie erreichen wir die Betroffenen?
Viele ehemalige sowjetische Kriegsgefangene hatten im guten Glauben, dass Deutschland Kompensationsleistungen für Zwangsarbeit auszahlen würde, Anträge an die Partnerorganisationen gestellt und sich Mühe gegeben, Dokumente aus KGB-Archiven etc. zu beschaffen und den Anträgen beigelegt.
Alle erhielten kurz und bündig formulierte Ablehnungsbescheide. (Von einigen Angehörigen erfuhren wir, dass sie diese Nachricht nicht überlebten.)
Die Anträge wurden aber von den Partnerorganisationen ordentlich archiviert, Namen und Adressen in den Datenbanken gespeichert. So vereinbarten wir mit den Partnerorganisationen der „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ in der Ukraine, in Russland und Belarus Verträge, um all diesen Antragstellern, so sie noch lebten, eine jeweilige Zuwendung von 300 Euro zu übermitteln. In Armenien, wo sich ehemalige Kriegsgefangene zu einer Selbsthilfevereinigung zusammen taten, kommen wir unmittelbar mit den Betroffenen in Kontakt.
Von den in den Partnerorganisationen registrierten Kriegsgefangenen, so schätzen wir, leben zur Zeit noch höchstens 15 000 Antragsteller. Wer keinen Antrag stellte, bleibt im Dunkeln, keiner kennt die Dunkelziffer.
300 Euro als Geste der Anerkennung. Wie wird das aufgenommen?
Man weiß um die Höhe der offiziellen Zuwendung für ehemalige KZ-Insassen und kann den Unterschied nicht sehen zwischen einem KZ und dem StaLag, in dem man inhaftiert war. Viele beschreiben das StaLag als Vernichtungslager, auch wenn es keine Gaskammern gab. Diese 300 Euro können es also nicht sein, sondern sind nur ein Teil unseres Projekts.
In unseren Verträgen mit den drei staatlichen Partnerorganisationen ist festgeschrieben, dass die beauftragten Bankfilialen angewiesen werden, den Empfangsberechtigten neben der Spendenauszahlung unsere Rundbriefe an diese NS-Opfer auszuhändigen.
Darin werden sie über unser Bürger-Engagement informiert, sie erfahren von Respekt und Anerkennung vieler Spenderinnen und Spender, darunter auch ehemaligen deutschen Soldaten. Letzteres ist für unsere Spendenempfänger besonders bedeutsam.
In unseren Rundbriefen bitten wir um Antwort.
Etwa zwei Drittel der Spendenempfänger antworten uns. Teilweise übermitteln sie uns ihre Lebenserinnerungen.
Daraufhin, nunmehr im Besitz der Adressen, die uns zuvor aus Datenschutzgründen von den Partnerorganisationen nicht mitgeteilt werden konnten, schreiben wir ihnen persönliche Briefe. Diese Woche sind es wieder rund 400 solcher Briefe, die in die Ukraine geschickt werden.
Dieser Teil unseres Bürgerengagements, von keiner Stiftung unterstützt, ist sehr arbeitsintensiv.
Wir leisten das aus folgender Einschätzung heraus: Die materiellen Zuwendungen der „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ sind gewissermaßen anonym. Neben dem Geld haben die Empfängerinnen und Empfänger nur Amtsformulare gesehen.
Aber diese Menschen verbinden ihre Erinnerungen an den Zwangsaufenthalt in Deutschland mit konkreten Personen, auch sympathischen Begegnungen mit Deutschen, und wünschen sich nun auch persönliche Kontakte.
Indem die Auszahlungen durch die „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ mit der Begegnungsarbeit zahlreicher Gemeinden, Gruppen und Privatpersonen korrespondiert, wird für eine Minderheit der sogenannten „Ostarbeiter“ das angestrebte Ziel „Verständigung und Versöhnung“ konkret.
Wir selbst haben auch ehemalige sowjetische Kriegsgefangene aus vier GUS-Ländern eingeladen. Das war zum 60. Jahrestag und es war eine glückliche Erfahrung für alle Beteiligten.
Indem wir mit Ausnahme Belarus Medienvertreter aus den Heimatländern der Gäste hinzu zogen, wurde diese Erfahrung breit gestreut und hat vielleicht die gesellschaftliche Anerkennung dieser den größten Teil ihres Lebens diskriminierten Menschen befördert.
Die auch vom Zukunftsfonds geförderte Begegnungsarbeit, so überaus wertvoll sie ist, erreicht indessen unmittelbar nur den Bruchteil der NS-Geschädigten in Ländern der ehemaligen Sowjetunion.
Mit Briefen, Rundbriefen und Medienarbeit werden breitere Kreise berührt. Die dreifach belasteten sowjetischen Kriegsgefangenen: durch das NS-Regime, durch stalinistische Verfolgung und poststalinistische Diskriminierung sowie bundesdeutsche Missachtung, verdienen unsere besondere Aufmerksamkeit.
Das Bürger-Engagement für bisher vergessene NS-Opfer wird fortgesetzt, so lange diese Menschen noch leben.
[1] Bei dem Text handelt es sich um die leicht gekürzte und redigierte Rede, die KONTAKTE-KOHTAKTbI-Projektleiter Eberhard Radczuweit am 22. Juni 2005 in Köln auf dem Kongress „60 Jahre danach“ hielt. Veranstalter waren der Bundesverband „Information & Beratung für NS-Verfolgte“ sowie die „Aktion Sühnezeichen/Friedensdienste“ (ASF).
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