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KONTAKTE-KOHTAKTbI

Verein für Kontakte zu Ländern der ehemaligen Sowjetunion.

Entschädigung aller NS-Opfer gefordert.

Die Meinung der Bundesregierung.

Im Ergebnis internationaler Verhandlungen, die der Gründung der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ vorausgingen, sind die Kriegsgefangenen nicht leistungsberechtigt. Alle beteiligten Staaten, auch die Nachfolgestaaten der Sowjetunion, haben diese Regelung des Stiftungsgesetzes akzeptiert. Maßgeblich war hierfür vor allem, dass eine Kriegsgefangenenentschädigung zum Ausgleich typischer Kriegsschäden gehört, deren Regelung in Reparationsabkommen erfolgt. Den Reparationen empfangenen Staaten obliegt es, aus dem Erhaltenen die Kriegsschäden seiner Staatsbürger auszugleichen.

Unsere Meinung.

Die sowjetischen Kriegsgefangenen hatten keine Kriegsschäden erlitten und unterlagen auch keinem allgemeinen Kriegsschicksal, sondern waren Opfer der rassenideologisch geprägten Vernichtungspolitik der Nazis. Seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland verpflichteten sich alle Bundesregierungen, diesen Opfern als Zeichen der Anerkennung des NS-Unrechts materielle und moralische Zuwendung zu gewähren. Die Missachtung der sowjetischen Kriegsgefangenen steht in scharfem Widerspruch zu dieser Verpflichtung.

Recht versus Gerechtigkeit.

„Kriegsgefangenschaft begründet keine Leistungsberechtigung“. Dieses Gesetz beschloss der Deutsche Bundestag im August 2000 in Anwendung auf alle Kriegsgefangene – US-Amerikaner, Franzosen, Russen, Italiener … Der Gesetzgeber ignorierte die rassenideologischen Unterschiede und abgestuften Feindbilder der Deutschen Wehrmacht bei der Behandlung ihrer Gefangenen. Westalliierte Gefangene standen unter dem Schutz der Genfer Konvention und Haager Landkriegsordnung. Italienische Militärinternierte wurden als „Verräter“ misshandelt. Sowjetische Kriegsgefangene wurden als „bolschewistische Erzfeinde“ und „slawisch-minderwertiges Menschenmaterial“ misshandelt, vernichtet oder deren Überleben nur wegen verwertbarer Arbeitskraft geduldet.

Der Gesetzgeber sah die höchste Stufe der Begünstigung vor für die KZ-Überlebenden und für jene NS-Opfer, die unter vergleichbar unmenschlicher Lagerhaft litten. Die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ gab dafür das Verzeichnis „Andere Haftstätten“ mit 3906 Einträgen heraus. Kein einziges der so genannten „Russenlager“ fand Erwähnung, wo Hunderttausende verhungerten oder erschossen wurden.

Appelle und Proteste gegen das Vergessen.

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